Meldestelle Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/1937, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, um.

Die Consileon Business Consultancy GmbH und die Consileon Frankfurt GmbH haben aus diesem Grunde ein Hinweisgebersystem in Form einer internen Meldestelle eingerichtet. Hier können Beschäftigte, sowie Geschäftspartner:innen oder anderweitige mit der Consileon Business Consultancy GmbH oder der Consileon Frankfurt GmbH beruflich in Verbindung stehende Personen Meldungen oder Hinweise über relevante Regel- oder Gesetzesverstöße abgeben.

Wichtig: Die Hinweisgeber sind nach diesem Gesetz vor Repressalien geschützt. Alle gemeldeten Informationen und personenbezogenen Daten unterliegen besonderer Vertraulichkeit und hohen datenschutzrechtlichen Standards und Anforderungen. Der besondere gesetzliche Schutz der Hinweisgeber gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldungen.

Hinweise zum Ablauf des Verfahrens:

Sie können Hinweise telefonisch, in Textform per E-Mail oder schriftlich abgeben an:

Telefon: +49 721 619016-10
E-Mail: hinweisgeber@consileon.de

Postanschrift:
Consileon Business Consultancy GmbH
Meldestelle Hinweisgeberschutz
– vertraulich –
Maximilianstraße 5
76133 Karlsruhe

Postanschrift:
Consileon Frankfurt GmbH
Meldestelle Hinweisgeberschutz
– vertraulich –
Maximilianstraße 5
76133 Karlsruhe

Zudem können Sie diese Hinweise auch persönlich abgeben. Wünschen Sie ein solches persönliches Treffen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail oder telefonisch an oben genannte Adressen mit.

Sie erhalten zeitnah nach Ihrem Hinweis eine Eingangsbestätigung.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannte Meldestelle aus rechtlichen Gründen ausschließlich für die Consileon Business Consultancy GmbH und die Consileon Frankfurt GmbH zuständig ist, nicht für andere Gesellschaften der Consileon-Gruppe.

Statt sich an die interne Meldestelle zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an eine externe Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.