Was die NIS-2-Richtlinie für Unternehmen bedeutet und wie Sie jetzt richtig vorgehen

Seit Anfang 2023 ist die EU-Richtlinie NIS-2 in Kraft und soll noch 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit löst sie die bisherige NIS-Richtlinie ab und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen maßgeblich. Während bislang vorwiegend klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen betroffen waren, sind mit NIS-2 plötzlich tausende weitere Unternehmen verpflichtet, ihre Informationssicherheit aufzurüsten. Auch die Sicherheitsanforderungen, Strafen und Meldepflichten wurden verschärft und die Geschäftsleitung wurde stärker in die Verantwortung gezogen.

Die wichtigsten Anforderungen der NIS-2-Richtlinie im Überblick

Die Richtlinie geht nicht mit einer festen Liste an Maßnahmen einher, sondern definiert Schutzziele, die einzuhalten sind. Unternehmen müssen eine angemessene Risikobewertung durchführen und die relevanten Bereiche mit geeigneten Maßnahmen adressieren. Dazu gehören in der Regel:

Wie können Unternehmen praktisch starten?

Die Umsetzung mag komplex wirken, ist aber mit einer strukturierten Vorgehensweise und einer angemessenen Definition des Projektumfangs durchaus zu bewältigen. Wesentliche Fragen auf diesem Weg sind:

Consileon begleitet Sie auf diesem Weg und unterstützt Sie bei der Umsetzung der NIS-2-Anforderungen in praxisnahe Maßnahmen. Wichtig ist es, früh anzufangen, denn die Einführung erfordert Zeit, Ressourcen und die Absprache mit internen und externen Akteuren. Dann gelingt nicht nur die Compliance, sondern Ihr Unternehmen gewinnt auch nachhaltig an Widerstandsfähigkeit und kann sich als zuverlässiger und zukunftsorientierter Partner positionieren.