Zwischen Technologie und Regulierung

Digital Assets sind kein neuer Trend, doch gerade in den letzten Jahren nimmt die Entwicklung des Marktes durch die fortschreitende Digitalisierung in der Finanzbranche und das größere Vertrauen in digitalisierte Vermögenswerte rasant Fahrt auf. Der Markt für Digital Assets steht vor einer beeindruckenden Wachstumsphase. Bereits heute wird mit digitalen Vermögenswerten ein Umsatz von über 46,3 Milliarden USD erwirtschaftet. Dies macht deutlich, dass Finanzinstitute den Trend hin zu Digital Assets ernst nehmen müssen.

Die drei Säulen der Digital Asset Infrastructure

Wie im unterstehenden Schaubild dargestellt, gehören zu den digitalen Vermögenswerten neben Kryptowährungen auch tokenisierte Real World Assets, tokenisierte Wertpapiere, die klassische Finanzinstrumente in digitaler Form abbilden, sowie Stablecoins, die durch Währungen wie den Euro, den Dollar oder Vermögenswerte gedeckt sind. Digitale Zentralbankwährungen wie E-Yuan oder eNaira, welche von Zentralbanken emittiert werden und eine digitale Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln darstellen, sind ebenfalls Digital Assets.

Schaubild: Digitale Vermögenswerte

Um das vorhandene Potenzial auszuschöpfen, müssen Finanzinstitute heute beginnen, die notwendige Infrastruktur aufzubauen. Ein anschauliches Beispiel liefert hierbei die Commerzbank, welche in Kooperation mit der Deutschen Börse ihren Kunden sicheren Zugang zu Crypto-Assets ermöglicht. Die Commerzbank stellt hierbei die Verwahrungslösung, während die Deutsche Börse den Handel mit den digitalen Vermögenswerten abwickelt. Mit der Kooperation positionieren sich die Commerzbank und die Deutsche Börse als Vorreiter in Sachen Digital Assets Serviceanbieter.

Ein weiteres Beispiel für eine innovative Lösung im Bereich digitaler Vermögenswerte liefert die dwpbank mit ihrer Plattform wpNex. Die Plattform ermöglicht Banken und Sparkassen, den Handel mit Kryptowährungen über bestehende Kontoinfrastrukturen anzubieten, ohne dass zusätzliche Prozesse oder Systeme erforderlich sind. Während die dwpbank die Verwahrung der digitalen Assets übernimmt, sorgt die Zusammenarbeit mit Partnern wie tradias und Tangany für einen reibungslosen und regulatorisch konformen Ablauf.

Das Zeitfenster, um sich als einer der Early Player am Markt zu positionieren, schließt sich schnell. Der Übergang in diese digitale Welt stellt die Finanzbranche jedoch vor große regulatorische und technologische Herausforderungen:

Verwahrung, Transfer und Tokenisierung – alles eine Frage der Infrastruktur

Eine solide Infrastruktur für Digital Assets bildet das Fundament für eine reibungslose und sichere Handhabung digitaler Vermögenswerte. Sie umfasst Systeme und Technologien, die es ermöglichen, Vermögenswerte zu tokenisieren, zu handeln und zu verwahren. Die Tokenisierung bezieht sich hierbei auf den Prozess, bisher traditionell gehandelte Vermögenswerte in digitale Token umzuwandeln. Diese Token werden beispielsweise auf Blockchain-Netzwerken gespeichert und gehandelt. Für einen reibungslosen Transfer im Handel werden in der Regel Wallet-Systeme benötigt, die sichere und effiziente Transaktionen ermöglichen.

Chancen durch eine Digital Assets Infrastructure: Serviceleistungen als Kern für Wachstum und Innovation

Für Finanzinstitute bieten Digital Assets nicht nur neue Anlagemöglichkeiten, sondern eröffnen ein bedeutendes Potenzial zur Erweiterung ihres Serviceportfolios.

Die sichere Verwahrung digitaler Vermögenswerte, auch bekannt als „Custody Service“, bildet das Rückgrat jeder Digital Assets Infrastructure. Hier können Finanzinstitute als vertrauenswürdiger Partner agieren und Kunden einen strukturierten Zugang zu Digital Assets bieten, indem sie eine zuverlässige und konforme Aufbewahrung der Token ermöglichen. Diese Verwahrungslösungen zeichnen sich durch hohe Sicherheitsstandards aus, die sowohl regulatorische Anforderungen erfüllen als auch das Vertrauen der Kunden stärken. Für Anleger, die in digitale Vermögenswerte investieren wollen, aber die technische oder sicherheitstechnische Herausforderungen vermeiden möchten, bieten Finanzinstituten eine attraktive Lösung. Im Unterschied zur traditionellen Verwahrung erfordert die sichere Verwahrung digitaler Vermögenswerte eine spezielle technologische Infrastruktur. Je nach Art des digitalen Vermögenswerts kann diese dezentral (z. B. bei Kryptowährungen) oder zentral (z. B. bei tokenisierten Wertpapieren oder Stablecoins) organisiert sein. In beiden Fällen sind erweiterte Sicherheits- und Schlüsselmanagementlösungen notwendig.

Ein weiterer bedeutender Servicebereich ist die Abwicklung und der Handel von digitalen Vermögenswerten. Ein Finanzinstitut, welches diesen Service anbietet, kann Kunden nahtlose Handelsmöglichkeiten auf Plattformen bieten, die häufig auf Distributed-Ledger-Technologien basieren. Solche Plattformen sind besonders bei tokenisierten Assets vorteilhaft, da sie schnelle und transparente Transaktionen ermöglichen. Während traditionelle Börsen bereits hocheffizient arbeiten, bieten digitale Plattformen durch kürzere Abwicklungszeiten und geringere Intermediationskosten eine ergänzende Lösung für spezifische Anwendungsfälle im Digital Assets-Markt.

Regulatorische Hürden und technische Komplexität beim Aufbau einer Digital Assets Infrastructure

Mit der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) schafft die EU ab Juni 2024 verbindliche Regeln für Kryptowerte, wie Asset Referenced Tokens und E-Geld-Tokens. Seit Dezember 2024 benötigen Finanzinstitute, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchten, eine spezielle Zulassung als Crypto Asset Service Provider (CASP). Dieser Prozess ist jedoch komplex und erfordert erhebliche Anpassungen für Finanzinstitute. In Deutschland ist die BaFin für das Zulassungsverfahren zuständig, während die Europäische Zentralbank in ihrer Aufsichtsfunktion ebenfalls eine bedeutende Rolle spielt, insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.

MiCAR verschärft die regulatorischen Anforderungen für Finanzinstitute erheblich. Unternehmen müssen strenge Transparenz- und Sicherheitsstandards einhalten, um Marktmissbrauch zu verhindern und Anleger zu schützen. Dazu gehören umfassende Melde- und Dokumentationspflichten wie auch die Einrichtung robuster Risikomanagement- und Kontrollsysteme. Für bereits lizenzierte Institute sind Erleichterungen vorgesehen, jedoch bleibt die Umsetzung der MiCAR-Regeln komplex und ressourcenintensiv. Eine frühzeitige Vorbereitung ist daher essenziell, um regulatorische Hürden effizient zu bewältigen.

Eine technologische Hürde stellt die sichere Verwahrung von digitalen Assets dar. Finanzinstitute stehen hier vor einer Reihe wichtiger Entscheidungen. Sie können zum einen ihre Custody-Lösungen weitestgehend an externe Dienstleister auslagern oder intern eigene Lösungen aufbauen. Interne Lösungen sind hierbei mit hohem technischem Aufwand verbunden, ermöglichen dafür die e2e-Kontrolle über den Verwahrungsprozess. Bei solchen internen Lösungen muss des Weiteren geklärt werden, ob auf Hot- oder Cold Storage Lösungen gebaut werden soll.

Zusätzlich müssen sich Finanzinstitute mit den technologischen Hürden bei der Abwicklung des Handels mit Digital Assets auseinandersetzen. Als Anbieter für Digital Assets Serviceleistungen muss die Frage geklärt werden, ob eine eigne Handelsplattform aufgebaut wird oder eine externe Plattform integriert werden muss. Eine eigene Plattform bietet dabei den großen Vorteil, dass man als Anbieter selbst den kompletten end-to-end-Prozess steuern und anpassen kann. Gleichzeitig bedeutet der Aufbau einer solchen Handelsplattform auch immense Investitionskosten in die IT-Sicherheit, API-Schnittstellen und regulatorische Compliance.

Ausblick und Beratungsangebot

Für Finanzinstitute, die in den Digital Assets Markt einsteigen wollen, ist die rechtzeitige Umsetzung der MiCAR-Vorgaben eine zentrale Voraussetzung für einen zukunftssicheren und rechtssicheren Markteintritt.

Die Etablierung einer leistungsfähigen Digital Assets Infrastructure bietet Finanzinstituten eine einzigartige Chance, sich in einem aufstrebenden Markt frühzeitig zu positionieren und langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern. Indem Finanzinstitute spezielle Serviceleistungen für die sichere Verwahrung und den Handel digitaler Vermögenswerte bereitstellen, schaffen sie ein starkes Fundament für neue, zukunftsweisende Produktangebote. Diese Kerninfrastruktur ermöglicht nicht nur den einfachen Zugang zu digitalen Anlageklassen, sondern auch die Entwicklung maßgeschneiderter, tokenisierter Produkte, die traditionellen Anlageformen überlegen sind und neue Kundensegmente ansprechen.

Consileon unterstützt Sie mit umfassender Expertise und sorgt dafür, dass Ihr Institut optimal für die Herausforderungen und Chancen des digitalen Wandels aufgestellt ist.

Consileon begleitet Finanzinstitute beim Aufbau einer Digital Assets Infrastructure durch den gesamten Prozess – von der strategischen Planung über die Entwicklung einer individuellen Digitalisierungsstrategie bis hin zur „Make or Buy“ Entscheidung. Auch die Erstellung und Durchführung von RfP-Verfahren (Request for Proposal) gehört zu unserem Leistungsangebot.

Quellenverzeichnis

Die Einführung von SEPA 2.0, unterstützt durch den bereits genutzten ISO 20022 Standard, stellt Banken vor neue Herausforderungen im Zahlungsverkehr. SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraum, der das reibungslose, effiziente und bargeldlose Bezahlen in Euro ermöglicht. Das SEPA-Zahlungsverfahren ist ein europaweiter Standard für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. SEPA ist für den Zahlungsverkehr in 38 Ländern verfügbar, das umfasst laut der EPC (European Payments Council) rund 146 Milliarden Zahlungen im Jahr. ISO 20022 ist ein internationaler Standard für die elektronische Kommunikation im Finanzwesen, der die Struktur und das Format von Finanznachrichten definiert. Dieser wird von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt und findet Anwendung im Zahlungsverkehr.

Nun hat EPC einen neuen SEPA-Standard SEPA 2.0 eingeführt. Banken sind durch SEPA 2.0 verpflichtet, die bisher unstrukturierten Adressdaten als strukturierte Adressdaten im Zahlungsverkehr anzugeben. Die Adresse des Auftraggebers in der SEPA-Zahlungsnachricht ist anzugeben, wenn der Auftraggeber in einem SEPA-Land ansässig ist, das nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört. Bei SEPA-Zahlungsnachrichten zwischen Zahlungsverkehrsdienstleistern, in welchen Absender und Empfänger in einem SEPA-Land des EWR ansässig sind, ist die Angabe der Anschrift des Auftraggebers im Rahmen der SEPA-Zahlungsverfahren freiwillig. Beschließt das Zahlungsdienstleistungsunternehmen, die Adressdaten von Absender oder Empfänger anzugeben, muss dies in Zukunft in strukturierter Form sein. Zahlungsverkehrsdienstleister, die eine Zahlung zwischen einem SEPA-Land und einem Nicht-SEPA-Land ausführen (OCT-Inst-Zahlungsnachricht), müssen die Adresse des Zahlers angeben.

Was bringt SEPA 2.0 an Chancen?

Mit SEPA 2.0 soll der Zahlungsverkehr dahingehend optimiert werden, dass der Zahlvorgang noch effizienter und sicherer abgewickelt werden kann. Die Anwendung von ISO 20022 verbessert die Datenqualität, bietet präzisere Datenübertragung und ermöglicht eine bessere Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Zahlungen. Die Vereinheitlichung und Strukturierung von Adressen dienen zudem dazu, regulatorische Prozesse, Reportings und Datenabgleiche zu vereinfachen. Ein wichtiger Grund dafür ist die flächendeckende Einführung von Instant Payments. Angesichts der steigenden Geschwindigkeit im Zahlungsverkehr wird ein reibungsloses Straight-Through-Processing (STP), also eine durchgehende und automatisierte Datenverarbeitung mit minimalen manuellen Eingriffen, immer wichtiger. Die Chancen der strukturierten Adressen liegen auf der Hand: präzisere, sicherere und fehlerfreie Verarbeitung der Zahlungen, die die Automatisierung und Effizienz deutlich steigern.

Was sind denn eigentlich strukturierte Daten?

Daten sind als strukturiert zu verstehen, wenn diese organisiert und formatiert sind. Die Datenbank, in welcher die Daten hinterlegt sind, handelt nach einem vorgegebenen Regelwerk und speichert diese in einem strukturierten Datenformat ab.

Die Adressdaten sind Teil der Zahlungsinformationen, welche bei einer Zahlung über das elektronische Bankensystem versendet werden. Bisher wurden die Adressdaten bei der Angabe von Zahlungsinformationen im SEPA-Umfeld unstrukturiert gespeichert, weiterverarbeitet und versendet. Es gibt heute zwei Zeilen „Address line“(<AdrLine>) und „Country“(<ctry>), die Adresszeile wird je nach Land und Bank unterschiedlich eingepflegt. In Zukunft soll die Erfassung der Adressen einheitlich passieren. Es wird 14 Zeilen geben, welche die Speicherung von Adressen in strukturierter und länderübergreifender Einheitlichkeit ermöglichen. Alle Banken in allen Ländern sind einheitlich verpflichtet, zwei der Felder zu befüllen: „Country“ (<ctry>) und „Town Name“ (<TwnNm>).

Abbildung 1: Unstrukturierte Adressdaten und Strukturierte Adressdaten

Abhängig von der Länderzugehörigkeit des Adressaten und des Adressformats muss die Bank weitere Felder befüllen. In Deutschland zum Beispiel werden durch die Marktpraxis üblich folgende Felder erwartet: Post Code (<PstCd>), Street Name (<StrtNm>), Building Number (<BldgNb>). Felder wie Bundesland, Landkreis oder Stadtteil sind optional. Hier hat die EPC eine Datei hinterlegt, die länderspezifisch aufzeigt, welche Datenfelder verpflichtend, erwartet oder optional sind. Die Bank muss die strukturierten Adressen hinterlegen, um eine eindeutige Zuordnung des Adressaten zu gewährleisten.

Abbildung 2: Überblick Datenfelder für die Adressdaten in Deutschland

SEPA 2.0 lässt den Banken offen, ob diese das strukturierte Datenformat wählen oder sich für das sogenannte hybride Format entscheiden. Das hybride Format kann als ein Mix aus strukturierten und unstrukturierten Daten verstanden werden. Es werden die Pflichtfelder „Country“ (<ctry>) und „Town Name“ (<TwnNm>) in strukturierter Weise verlangt, während der Rest der Adresse unstrukturiert in zwei zusätzlichen „Address lines“ (<AdrLine>) mit maximal 70 Zeichen gespeichert sein kann. Es besteht zudem die Möglichkeit, die neu definierten Felder der strukturierten Adresse zu verwenden. Der Bank ist selbst überlassen, ob sie sich für das strukturierte oder hybride Format entscheidet. Die Empfehlung der EPC ist allerdings eindeutig das strukturierte Format. In jedem Fall muss die Bank fähig sein, strukturierte Adressdaten zu empfangen. Ab dem 22. November 2026 müssen die Adressdaten in einem hybriden und strukturierten Format verwendet werden, Zahlungen mit unstrukturierten Adressen müssen abgelehnt werden. Außerdem sind strukturierte und hybride Adressformate bereits ab dem 5. Oktober 2025 zulässig und dürfen nicht abgelehnt werden.

Abbildung 3: Hybride Adressdaten und Strukturierte Adressdaten

Die Umstellung von unstrukturierten zu strukturierten Adressen klingt plausibel – wo ist nun die Herausforderung?

Banken verfügen über einen großen Datensatz von bereits eingepflegten Kundendaten, die es ihnen ermöglichen, eine erfolgreiche Kundenbindung aufzubauen. Die Herausforderung liegt darin, dass die bereits gespeicherten Daten häufig in unstrukturiertem Format vorliegen. Allein bei der Betrachtung der Sparkassen Gruppe, die in Summe 50 Millionen Kunden betreut, oder der Genossenschaftlichen Finanzgruppe, die mit ihren Produkten 30 Millionen Kunden bedient, wird deutlich, welche Masse an Kundendaten bei einer Bank abgespeichert sein müssen. Somit gibt es eine Vielzahl von Kundendaten in den einzelnen Banken, die von einem unstrukturierten in ein strukturiertes Format umgewandelt werden müssen. Die Umwandlung bezieht sich nicht nur auf SEPA, sondern indirekt auf alle in der Bank eingesetzten Tools, welche die Kundenadressen verarbeiten. Etwa das Core-Banking-System, das CRM-System, die Payment-Systeme oder die Marketing-Datenbanken einer Bank.

Hat Ihre Bank bereits eine Ist-Analyse zum Thema strukturierter Adressen vorgenommen?

Wir bei Consileon empfehlen, sich zügig mit der aktuellen Situation Ihrer Bank auseinanderzusetzen und die erforderlichen Schritte zu identifizieren, um den Sollzustand strukturierter Adressen zu erreichen. Bis zum 22. November 2026 muss SEPA 2.0, unterstützt durch den ISO 20022 Standard, implementiert sein. Adressen müssen in strukturierter Weise ausgegeben werden können. Wer jetzt auf den Standard setzt, sichert sich nicht nur Compliance, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil in der digitalen Zahlungswelt.

Wie gehen Sie als Bank jetzt vor, wenn die Implementierung der Anforderungen bezüglich der strukturierten Adressen von SEPA 2.0 noch aussteht? Zunächst ist es für Sie wichtig, den Umfang der Implementierung abschätzen zu können. Hierfür eignet sich eine Analyse, welche die Ist-Situation aufnimmt und dokumentiert. Sie sollten sich für die Ist-Aufnahme mit der aktuellen Datenstruktur Ihres Hauses befassen, dafür eignen sich folgende Fragen:

Abbildung 4: Fragenkatalog für die Ist-Analyse für die Einführung von SEPA 2.0

Anhand der Ist-Situation kann erkannt werden, welche Systeme und Formate von der Umwandlung von unstrukturierten zu strukturierten Daten betroffen sind und in den Prozess der Umsetzung einbezogen werden sollten. Wir unterscheiden bei der Umsetzung von SEPA 2.0 in folgenden Kategorien.

Abbildung 5: Kategorisierung der Banken nach Ist-Zustand

Auf Basis der Kategorisierung des eigenen Hauses lässt sich ein Maßnahmenplan für die Umsetzung von SEPA 2.0, unterstützt durch den ISO 20022 Standard, aufstellen und konkretisieren. Im Folgenden sind einige Beispiele auf hoher Flughöhe, die als Bank umzusetzen sind, wenn Sie sich in der jeweiligen Kategorie Startklar, Auf Kurs oder Fast Ready einordnen. Die Diversität, welche die Bankenbranche ausmacht, spielt häufig auch in den Prozessen der Bank eine Rolle. Wenn Sie Fragen bezüglich konkreter Maßnahmenpläne haben, dann melden Sie sich gerne bei uns und wir unterstützen Sie auf dem Weg zu SEPA 2.0.

Abbildung 6: Überblick der Next Steps für die Einführung von SEPA 2.0

Nach der Aufstellung des Meilensteinplans ist es wichtig, das avisierte Umsetzungsdatum zu verfolgen und mögliche Verzögerungen einzukalkulieren, da SEPA 2.0 bereits zum 22. November 2026 umgesetzt sein muss. Erreichen Sie den Sollzustand pünktlich und tragen Sie bereits heute zu einem effizienteren, schnelleren und fehlerfreien Zahlungsverkehr im Euroraum bei. SEPA 2.0 bringt durch die Einführung des ISO 20022 Standards eine erhebliche Verbesserung in der Effizienz und Genauigkeit des Zahlungsverkehrs, was sowohl für Ihre Bank als auch für Ihre Kunden von großem Nutzen ist. Ferner ermöglicht SEPA 2.0 eine bessere Automatisierung und Transparenz, wodurch Ihre Bankprozesse optimiert und Kosten gesenkt werden können. Als Bank sind die Zufriedenheit und das Vertrauen Ihrer Kunden Ihr wichtigstes Gut. SEPA 2.0 ermöglicht Ihnen, diesen Ansprüchen noch besser gerecht zu werden. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Kundenzufriedenheit steigern.

Quellenverzeichnis

Mit einigen Jahren Rückstand gegenüber europäischen Nachbarn wie Dänemark, Schweden oder den Niederlanden ist das mobile Bezahlen auch in Deutschland angekommen. Getrieben von den großen, zumeist amerikanischen Kartengesellschaften und Techkonzernen, haben Handel, Banken und Netzbetreiber die Infrastruktur des Zahlungsverkehrs nachgerüstet und Verfahren entwickelt, die beim Publikum auf Akzeptanz stoßen. Bezahlte Anfang 2018 erst jeder Fünfte kontaktlos per Bankkarte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch, so stieg dieser Anteil laut einer Studie der Postbank binnen eines Jahres auf ein Drittel.

Der Vormarsch des kontaktlosen Bezahlens dürfte sich fortsetzen, zumal immer mehr Banken Systeme wie Apple Pay unterstützen und sich neue Mitspieler wie Bluecode am Markt etablieren. Dafür spricht auch der rückläufige Umsatzanteil der Barzahlungen, der 2018 mit 48,3 Prozent erstmals den Umsatz per Karte unterschritt.

Angesichts des Trends sollten Händler prüfen, wie der Zahlungsverkehr das Kerngeschäft strategisch unterstützen kann. Folgende Aspekte sind dabei kritisch:

  1. Verfügbarkeit des vom Kunden gewünschten Zahlwegs
  2. akute Relevanz des Angebots
  3. eigene Bezahldienste

Verfügbarkeit der Zahlungsmethode

Seit einigen Jahren bieten immer mehr deutsche Einzelhändler an der Ladenkasse den chinesischen Bezahldienst Alipay an, seit Sommer 2019 auch die Drogeriekette „dm“. Drogeriewaren made in Germany sind in China beliebt. Die Bezahloption richtet sich zum einen an Touristen, zum anderen an in Deutschland lebende Chinesen, die für Adressaten in der Volksrepublik einkaufen.

Vor der Coronakrise rechnete man bei Alipay für 2020 mit gut 160 Millionen Auslandsreisen aus China. Mit dem Nachrüsten von Zahlverfahren, die neue Zielgruppen ansprechen, bieten stationäre Händler den Webshops Paroli. Neben internationalen Diensten, darunter Alipay oder dessen Konkurrent WeChat Pay, gehören dazu innovative Verfahren wie das datensparsame Bluecode oder das Barzahlen von Onlinekäufen an der Ladenkasse.

Akute Relevanz

Laut dem Marktforschungshaus Nielsen ging die Zahl der Ladenbesuche in Deutschland in den Jahren 2013 bis 2018 von 232 auf 193 zurück. Je geringer die Besuchsfrequenz, desto wichtiger wird es, den Kunden bei jedem Einkauf Waren oder Dienste anzubieten, die ihn genau an diesem Tag interessieren. Mit steigendem Anteil elektronischer Zahlungen steigt die Menge an Kundendaten, die sich zur Formulierung solcher tagesrelevanter Angebote auswerten lassen. Der Techkonzern Apple etwa erstattete im Dezember 2019 Käufern, die mit der firmeneigenen Kreditkarte zahlten, sechs statt der üblichen drei Prozent des Warenpreises. Auch Amazon sowie das Bonussystem Payback analysieren den virtuellen Kassenbon, um Kunden mit inhaltlich und zeitlich abgestimmten Angeboten zu weiteren Käufen zu animieren.

Eigene Bezahldienste

Laut Branchen-Newsletter Finanzszene war Deutschlands profitabelste Bank 2017 die Finanztochter des VW-Konzerns. Wenn also ein Autohersteller mit Finanzdiensten satte Gewinne einfährt, sollten auch Handelsunternehmen prüfen, ob der Aufbau einer Finanzsparte nicht lukrativer ist als die Abhängigkeit von externen Dienstleistern, die primär ihr Eigeninteresse verfolgen.

Die Neufassung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD) erleichtert neuen Mitspielern den Markteintritt und ermöglicht Realunternehmen, Finanzdienste anzubieten, die ihr Kerngeschäft unterstützen. Der Vorteil liegt bei diesem Ansatz in der starken Ausrichtung solcher Dienste am realwirtschaftlichen Geschäftsmodell.

Waren Pioniere wie die Ottogruppe mit Yapital noch gescheitert, so stehen die Erfolgschancen aufgrund höherer Akzeptanz des mobilen Bezahlens heute deutlich besser. Das System Payback Pay etwa, das wie Yapital mit QR-Codes operiert, hat sich am Markt etabliert.

Jahrelang hatten die Mobile Payment-Spezialisten im Handel mit der Umsetzung regulatorischer und operativer Anforderungen alle Hände voll zu tun. Nun ist wieder Luft, Innovationen an der Ladenkasse voranzutreiben.

Ihr Payment-Experte bei Consileon: aye4fin

Innerhalb der Consileon-Gruppe berät aye4fin DAX-Unternehmen und Start-ups zu den Themen elektronischer Zahlungsverkehr, E-Commerce-Plattformen und Datenanalyse. Mit profunder Erfahrung aus Projekten bei inländischen und internationalen Marktführern helfen die Kollegen bei Konzeption, Betrieb und Optimierung der einschlägigen Systeme.