B3S-konformes ISMS für Krankenhäuser
Krankenhäuser und Einrichtungen des Gesundheitswesens stehen vor besonderen Herausforderungen im Bereich der Informationssicherheit. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen sie spezifischen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere gemäß § 8a BSI-Gesetz. Der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für Krankenhäuser definiert hierfür konkrete Anforderungen an ein wirksames Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) und dient als anerkannter Maßstab gegenüber Aufsichtsbehörden.
Die Umsetzung eines ISMS nach B3S erfordert neben regulatorischem Verständnis vor allem eine strukturierte Integration in bestehende medizinische, technische und administrative Prozesse.
Consileon unterstützt Krankenhäuser bei der Einführung, Weiterentwicklung und Prüfungsvorbereitung eines B3S-konformen ISMS – von der Analyse über die Implementierung bis zur erfolgreichen Nachweisführung gegenüber dem BSI.