B3S-Beratung für Krankenhäuser

B3S-konformes ISMS für Krankenhäuser

Krankenhäuser und Einrichtungen des Gesundheitswesens stehen vor besonderen Herausforderungen im Bereich der Informationssicherheit. Als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen sie spezifischen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere gemäß § 8a BSI-Gesetz. Der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für Krankenhäuser definiert hierfür konkrete Anforderungen an ein wirksames Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) und dient als anerkannter Maßstab gegenüber Aufsichtsbehörden.

Die Umsetzung eines ISMS nach B3S erfordert neben regulatorischem Verständnis vor allem eine strukturierte Integration in bestehende medizinische, technische und administrative Prozesse.

Consileon unterstützt Krankenhäuser bei der Einführung, Weiterentwicklung und Prüfungsvorbereitung eines B3S-konformen ISMS – von der Analyse über die Implementierung bis zur erfolgreichen Nachweisführung gegenüber dem BSI.

Branchenspezifischer Sicherheitsstandard für Krankenhäuser – B3S im Überblick

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Was ist B3S?

Der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für Krankenhäuser ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannter Sicherheitsstandard gemäß § 8a BSIG. Er konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) im Gesundheitswesen und beschreibt, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit umzusetzen sind.

Inhaltlich orientiert sich der B3S an etablierten Standards wie der ISO/IEC 27001, ergänzt diese jedoch um konkrete Anforderungen für die besonderen Strukturen, Prozesse und Versorgungsrealitäten im Krankenhausumfeld. Ziel ist es, die Verfügbarkeit kritischer medizinischer Systeme, den Schutz sensibler Patientendaten sowie die Resilienz klinischer Abläufe nachhaltig sicherzustellen.

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Für wen ist B3S relevant?

Der B3S ist verpflichtend für Krankenhäuser, die als Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gelten. Maßgeblich ist die gesetzlich definierte Schwelle von 30.000 vollstationären Behandlungsfällen pro Jahr. Einrichtungen, die diese Grenze überschreiten, sind gemäß BSI-Kritisverordnung verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik regelmäßig den Nachweis angemessener organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen zu erbringen. Betroffen sind insbesondere große Akutkrankenhäuser, Universitätskliniken sowie Krankenhausverbünde, die gemeinsam die Schwelle erreichen.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung kann der B3S auch für kleinere Krankenhäuser und weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen sinnvoll sein. Viele Organisationen nutzen den Standard freiwillig als strukturierten Rahmen zur systematischen Verbesserung ihrer Informationssicherheit und zur Vorbereitung auf zukünftige regulatorische Anforderungen.

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Wie wird ein ISMS nach B3S umgesetzt?

Die Umsetzung eines B3S-konformen ISMS beginnt mit einer strukturierten Analyse der bestehenden IT- und Prozesslandschaft im Krankenhaus. Dabei werden kritische Systeme, medizinische Anwendungen, administrative Prozesse sowie Schnittstellen zu Dienstleistern identifiziert und hinsichtlich ihrer Schutzbedarfe bewertet. Auf dieser Basis erfolgt eine systematische Risikoanalyse, aus der konkrete organisatorische und technische Maßnahmen abgeleitet werden.

Besondere Herausforderungen im Krankenhausumfeld liegen in der hohen Systemvielfalt, der engen Verzahnung von Medizintechnik und IT sowie im 24/7-Versorgungsbetrieb. Ein wirksames ISMS nach B3S erfordert daher klare Verantwortlichkeiten, abgestimmte Notfallkonzepte, regelmäßige Schulungen des Personals sowie eine kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit klinischer Abläufe, den Schutz sensibler Patientendaten und die Resilienz der gesamten Einrichtung dauerhaft sicherzustellen.

So begleitet Consileon Krankenhäuser bei B3S

Consileon begleitet Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen umfassend bei der Umsetzung eines B3S-konformen Informationssicherheits-Managementsystems. Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Implementierung – von der Schutzbedarfsfeststellung über die Risikoanalyse bis hin zur Integration geeigneter organisatorischer und technischer Maßnahmen in Ihre klinischen und administrativen Prozesse.

Im Rahmen von Reifegrad- und Gap-Analysen schaffen wir Transparenz über den aktuellen Umsetzungsstand und identifizieren dabei priorisierte Handlungsfelder. Ferner begleiten wir Sie bei der Nachweisführung gegenüber dem BSI, bereiten interne Prüfungen vor und unterstützen Sie bei der auditfähigen Dokumentation – damit Sie regulatorische Anforderungen effizient, belastbar und planbar erfüllen.

Starten Sie jetzt Ihr B3S-Projekt!

B3S ist mehr als eine regulatorische Pflicht. Es ist die Grundlage für stabile klinische Prozesse und den nachhaltigen Schutz sensibler Patientendaten. Wir unterstützen Sie dabei, Informationssicherheit strukturiert zu verankern und die Anforderungen des BSI belastbar zu erfüllen.

Nico Boll
Project Manager
+49 1737563688
nico.boll@consileon.de 

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